MBC Talheim
 
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 FLUGPLATZORDNUNG

1. Halter des Platzes ist der Modellbauclub MBC Talheim e.V.
2. Flugerlaubnis besteht nur für aktive Mitglieder des MBC Talheim e.V. sowie für Gäste mit einer vom 1. oder 2. Vorstand unterzeichneten schriftlichen Erlaubnis. Der Betrieb von Flugmodellen ist nur bei Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zulässig.
3. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen, Tiere und Fahrzeuge nicht gefährdet werden.
4. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den vorgesehenen Plätzen entlang des Zufahrtsweges gestattet. Das Befahren der Piste und der Windengasse ist untersagt.
5. Das Fluggelände dient ausschließlich dem Betreiben von Segel- und Elektroflugmodellen bis zu einem maximalen Fluggewicht von 5 kg.
6. Hunde sind auf dem Gelände nicht gestattet.
7. Äste und Zweige sind auf dem Zufahrtsweg und den Rasenflächen zu entfernen.
8. Erdhügel auf der Start- und Landebahn bitte nicht festtreten, sondern mit einem Rechen verziehen.
9. Verhalten im Flugbetrieb:
a. Es dürfen nur für den Modellflugbetrieb zugelassene Fernsteuerungen und Frequenzen benutzt werden. Wird nicht im 2,4 GHz-Band geflogen, ist vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung die Kanalfreiheit zu prüfen und der verwendete Kanal durch Aufhängen einer Marke an der Frequenztafel anzuzeigen.
b. Bei Flugbetrieb ist die Start- und Landepiste freizuhalten.
c. Landungen sind mit dem Ruf "Landung" anzukündigen.
d. Es ist ein gemeinsamer Pilotenstandort festzulegen. Bei Winden- oder Hubschrauberbetrieb kann ein weiterer Pilotenstandort vereinbart werden.
e. Das thermische Fliegen hat Vorrang.
f. Beim Fliegen ist von allen Personen, Tieren und Fahrzeugen ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten. Merke: „Auch 20 Jahre Flugerfahrung sind keine Garantie für die nächsten Sekunden“.
g. Das Fliegen unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
  Diese Flugplatzordnung ist für alle Flugplatznutzer verbindlich.
Stand Januar 2015, der MBC Talheim e.V.
Die Vorstandschaft
 
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