1. |
Halter des Platzes ist der Modellbauclub MBC Talheim e.V. |
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2. |
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen, nicht gefährdet werden. |
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3. |
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den vorgesehenen Plätzen entlang des Zufahrtsweges gestattet. Das Befahren der Piste und der Windengasse ist untersagt. |
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4. |
Das Fluggelände dient ausschließlich dem Betreiben von Segel- und Elektroflugmodellen bis zu einem maximalen Fluggewicht von 5 kg. |
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5. |
Der Betrieb von Flugmodellen ist nur bei Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zulässig. Gastflieger haben dies vor dem Flug gegenüber einem anwesenden MBC-Vertreter nachzuweisen. |
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6. |
Flugbetrieb: |
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a. |
Es dürfen nur für den Modellflugbetrieb zugelassene Fernsteuerungen mit freigegebenen Frequenzen benutzt werden. Bei Benutzung des 35 MHz / 40 MHz - Bandes ist die Kanalfreiheit vor Inbetriebnahme der Steuerung zu prüfen und der verwendete Kanal an der Frequenztafel durch Aufhängen einer Marke zu belegen. |
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b. |
Bei Flugbetrieb ist die Start- und Landepiste freizuhalten. |
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c. |
Landungen sind mit dem Ruf "Landung" anzukündigen. |
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d. |
Beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Flugmodelle ist ein gemeinsamer Standort der Piloten fest zu legen. Bei Winden- oder Hubschrauber-Betrieb kann ein weiterer Pilotenstandort vereinbart werden. |
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e. |
Das Überfliegen von Personen, Zuschauern oder anderen Piloten in geringer Höhe ist aus Sicherheitsgründen verboten. Merke: "Auch 20 Jahre Flugerfahrung sind keine Garantie für die nächsten 10 Sekunden". |
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f. |
Das Fliegen unter Alkoholeinfluss ist untersagt. |
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Diese Flugplatzordnung ist für alle Flugplatznutzer verbindlich. Stand März 2011, der MBC Talheim e.V. Die Vorstandschaft |
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