Gastflieger sind herzlich willkommen! Um als Gastflieger zugelassen zu sein, ist eine Gastflugerlaubnis Voraussetzung. Dazu bitte folgendes beachten:
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1. |
Ein Gastflieger, der das Modellfluggelände des MBC-Talheim nutzen möchte, muss nun im Besitz einer aktuellen Gastflugerlaubnis des MBC-Talheim sein und diese zum Flugbetrieb mitführen. |
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2. |
Die Gastflugerlaubnis wird auf der Internetseite des MBC-Talheim bereitgestellt und muss vom 1. oder 2. Vorsitzenden des MBC-Talheim unterzeichnet sein. Ein Teil der Gastflugerlaubnis verbleibt beim Antragsteller, der zweite Teil bekommt der Vorstand des MBC-Talheim.
Gastflugerlaubnis zum Download in PDF-Format (45.2 KB) |
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3. |
Mit der Unterzeichnung des 1. oder 2. Vorsitzenden des MBC-Talheim wird eine Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung der Tätigkeiten im Verein in Höhe von 60,- € berechnet. |
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4. |
Die Gastflugerlaubnis erlischt zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres, in dem die Gastflugerlaubnis unterzeichnet wurde. Die Gastflugerlaubnis kann jederzeit vom MBC-Talheim entzogen werden. |
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Bei Interesse einfach Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular senden. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Treffpunkt ist immer der Modellflugplatz des MBC-Talheim in der Nähe von Schozach.
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